Verein zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in der RegionBeitragsordnungPRO DRESDEN e. V. - Verein zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in und um Dresden(in der Mitgliederversammlung am 29. Mai 2002 beschlossene Fassung) Die Mitgliederversammlung von PRO DRESDEN e. V. hat gemäß § 7 der Satzung des Vereins folgende Beitragsordnung beschlossen: § 1 Grundsatz Die Mittel des Vereins dürfen nur zur Erfüllung der Aufgaben, im satzungsgemäßen Zwecke, durch die Beiträge der Mitglieder aufgebracht werden. § 2 Höhe der Beiträge Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60,00 € für natürliche Personen und 250,00 € für Mitglieder, die Unternehmen und Institutionen sind. § 3 Änderung der Beitragsordnung Änderungen dieser Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen. Dresden, 29. Mai 2002 |